AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Textagentur ETAGE ZWO

§ 1 Anwendungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Kundin / dem Kunden (Auftraggeber) und dem Inhaber der Textagentur Etage zwo, Daniel Goral, nachfolgend Lektor bzw. Auftragnehmer genannt. Die AGB gelten während der gesamten Geschäftsbeziehung. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten oder ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

2. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt.

3. Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag vor Abschluss der Bearbeitung kündigen. In diesem Fall kann der Lektor dem Auftraggeber die bisher erbrachten Teile der Leistungen in Rechnung stellen.

4. Alle Vertragsänderungen müssen separat vereinbart werden. Ursprünglich getroffene Vereinbarungen (Kostenvoranschlag, Lieferfrist) können entsprechend angepasst werden.

§ 2 Vertraulichkeit

1. Der Lektor verpflichtet sich, alle Daten streng vertraulich zu behandeln und sie nur für Zwecke der Erfüllung des Arbeitsauftrags zu verwenden. Die Daten werden unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben. Diese Verpflichtung gilt auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus.

2. Der Lektor ist berechtigt, eine Sicherungskopie der erbrachten Leistungen auch nach Abschluss des Auftrags aufzubewahren. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht.

3. Bei der elektronischen Übertragung von Daten kann nicht garantiert werden, dass sie von Dritten nicht eingesehen werden können. Der Lektor haftet nicht für unbefugten Zugriff auf die elektronische Kommunikation und die daraus resultierenden Konsequenzen.

§ 3 Auftragserteilung

1. Nach Kontaktaufnahme seitens des Auftraggebers erstellt der Lektor ein Angebot. Darin enthalten sind Angaben zu Art und Umfang der Leistung, der Gesamtpreis inkl. Preisberechnung und ggf. der Liefertermin. Alle Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden. Grundlage für die Preisberechnung ist eine Normseite von 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten. Die Kosten einer Arbeitsstunde des Lektors betragen 26,00 €. Eventuelle Rabattierungen werden schriftlich festgehalten.

2. Für das Lektorat wird das Angebot auf Basis eines Auszugs des vorliegenden Manuskripts erstellt. Ohne vorherige Einsicht in das zu bearbeitende Manuskript kann kein Angebot erstellt werden.

3. Der Lektor behält sich das Recht vor, die Bearbeitung von Aufträgen abzulehnen.

4. Der Auftrag gilt als erteilt, wenn er von Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich formuliert und in Textform bestätigt worden ist. Das geschieht grundsätzlich per E-Mail.

§ 4 Bearbeitung

1. Das Ziel der Leistungen ist es, alle Fehler im Ausgangstext des Auftraggebers bestmöglich zu reduzieren (Korrektorat) und Vorschläge zur Verbesserung von Verständlichkeit und Stil zu machen (Lektorat). Der Text des Auftraggebers wird entsprechend überprüft. Korrekturen oder Vorschläge werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, direkt im Word-Dokument unter Verwendung der Funktion „Änderungen nachverfolgen“ vorgenommen.

2. Die Korrekturen basieren auf dem „Duden – Die deutsche Rechtschreibung“. Falls der Auftraggeber die Verwendung bestimmter Terminologie, fremdsprachiger Begriffe oder Fachterminologie wünscht, muss er vor Beginn der Textbearbeitung durch den Lektor darüber informieren. Besondere Schreibweisen, die vom Duden abweichen, aber nicht korrigiert werden sollen, müssen ebenfalls vom Auftraggeber angegeben werden. Wenn der Auftraggeber diesen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann nach Abschluss des Auftrags keine Reklamation der erbrachten Leistungen erhoben werden.

3. Insbesondere bei umfangreichen und komplexen Aufträgen besteht regelmäßiger Kontakt zwischen dem Lektor und dem Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Klärung und Beseitigung von missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext behilflich zu sein, um sicherzustellen, dass der Text entsprechend des Auftrags bearbeitet werden kann.

4. Formatierungen in den Textdokumenten sind nicht standardmäßig inbegriffen und erfordern eine separate Absprache und Vereinbarung.

§ 5 Lieferung der Leistung

1. Nur die schriftlichen Erklärungen beider Parteien sind für die Einhaltung der Lieferfrist verbindlich. Wenn das Lieferdatum von wesentlicher Bedeutung für den Auftrag ist, muss der Auftraggeber dies im Voraus schriftlich mitteilen.

2. Der Lektor haftet nicht für Datenübertragung und etwaige Fehler, die daraus resultieren könnten. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Vollständigkeit der übermittelten Texte zu überprüfen.

3. Der Lektor bemüht sich, die vereinbarten Lieferfristen einzuhalten. Wenn eine Lieferfrist voraussichtlich nicht eingehalten werden kann, wird der Lektor den Auftraggeber umgehend informieren und einen neuen Termin vorschlagen.

4. Bei höherer Gewalt haben sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, dem Auftragnehmer bereits erbrachte Leistungen zu erstatten. Unter höherer Gewalt versteht man unvorhersehbare Ereignisse, die es dem Lektor nachweislich erschweren oder unmöglich machen, den Auftrag wie vereinbart auszuführen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Textgattung, den Inhalt, insbesondere sensible Themen, und den Verwendungszweck mitzuteilen. Falls der Auftraggeber den bearbeiteten Text für einen anderen Zweck verwendet als ursprünglich beauftragt, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer.

2. Wenn der Auftraggeber spezifische Terminologie wünscht, muss er dies dem Lektor schriftlich mitteilen und gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Gleiches gilt für fremdsprachige Begriffe und Fachterminologie. Falls besondere Schreibweisen verwendet werden sollen, die von den aktuellen Rechtschreibregeln abweichen und nicht korrigiert werden sollen, bedarf dies ebenfalls einer separaten schriftlichen Vereinbarung.

3. Die bereitgestellten Ausgangstexte und Unterlagen müssen vollständig, gut lesbar und verständlich sein.

4. Wenn der Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Abschluss des Auftrags nicht geltend machen, dass der Lektor den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt hat.

§ 7 Rechnung, Zahlungsbedingungen

1. Die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise gelten. Die Leistungen des Auftragnehmers sind nach §19 Abs. 1 UStG umsatzsteuerbefreit.

2. Bei einem Auftragswert über 150,00 € ist der Lektor berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtpreises zu verlangen.

3. Das Honorar für die Bearbeitung wird unmittelbar nach Abschluss der Bearbeitung in Rechnung gestellt. Soweit auf der Rechnung nicht anders angegeben, ist das Honorar innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.

4. Der Auftraggeber gerät spätestens vier Wochen nach Erhalt der Rechnung in Verzug, woraus die entsprechenden gesetzlichen Folgen resultieren. Für jede Mahnung fällt ein zusätzliches Entgelt von 5,00 € an.

§ 8 Haftung des Lektors

1. Der Lektor haftet ausschließlich in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und höchstens bis zur vereinbarten Auftragssumme. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Ähnliches ist grundsätzlich ausgeschlossen.

2. Der Lektor verpflichtet sich, die Bearbeitung mit größter Sorgfalt durchzuführen. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die der Lektor nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen.

3. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

4. Wenn der Auftraggeber Vorschläge hinsichtlich der durchgeführten Textbearbeitung (Verständlichkeit, Stil usw.) ablehnt, so ist dies als Grund für eine Reklamation ausgeschlossen.

5. Beanstandungen sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen nach Lieferung schriftlich zu reklamieren und zu spezifizieren. Danach gilt die Leistung als akzeptiert. Wurde im korrigierten Text weniger als 90 % der Fehler beseitigt, hat der Auftraggeber das Recht auf kostenlose Überarbeitung innerhalb einer angemessenen Frist. Weitergehende Ansprüche einschließlich Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Wenn der Auftraggeber Vorschläge seitens des Lektors zur Art und Weise des sprachlichen Ausdrucks ablehnt, so ist dies als Grund für Reklamationen ausgeschlossen.

6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal welcher Ursache (etwa durch elektronische Datenübertragung, Viren- oder andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilitäten in Hardware oder Software, höhere Gewalt, den Postweg, Dritte). In solchen Ausnahmefällen ist der Auftragnehmer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

7. Ferner haftet der Lektor nicht für rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte (z. B. Verletzungen des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Aufrufe zu Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen). Werden dem Lektor erst nach Abschluss des Vertrags solche Inhalte bekannt, so hat er das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind in vollem Umfang durch den Auftraggeber zu erstatten.

8. Für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung der bearbeiteten Texte ergeben oder ausbleiben (z. B. das Zustandekommen von Arbeits- oder Verlagsverträgen), ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Der Geschäftssitz des Lektors ist der Erfüllungsort. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten im Rahmen des Vertragsverhältnisses ist Werder (Havel).

2. Sollten eine oder mehrere Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossenen Verträge rechtsunwirksam sein oder durch Gesetzesänderungen werden, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der restlichen Klauseln. Die rechtsunwirksame Klausel wird durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

Etage zwo

Textagentur

Verantwortlich:

Daniel Goral

Brandenburger Str. 21

14542 Werder (Havel)